Die Einsatzabrechnung
Abrechnung und Finanzierung des Rettungsdienstes
Die Finanzierung des Rettungsdienstes
Der Rettungsdienst hat gemäß landesrechtlichen Vorgaben die Aufgabe, eine bedarfsgerechte und leistungsfähige Versorgung der Bevölkerung in der Notfallrettung und dem qualifizierten Krankentransport zu tragbaren Kosten sicherzustellen.
Alle anfallenden Kosten des Rettungsdienstes werden durch sogenannte Benutzungsentgelte refinanziert. Das bedeutet, dass in regelmäßigen Abständen der Träger des Rettungsdienstes, sprich der Kreis Herzogtum Lauenburg, mit den Kostenträgern die entsprechenden Entgelte verhandelt.
Die Vereinbarung über die öffentlich-rechtlichen Benutzungsentgelte können Sie hier einsehen.
Die Benutzungsentgelte ab 01.01.2024
Rettungsmittel | Pauschalentgelt | Entgelt pro Beförderungs-Kilometer |
Rettungswagen (RTW) | 1.417,68 € | - |
Krankentransport | 130,45 € | 3,34 € (ab 16 km) |
Fernfahrten (ab 100 km) | 130,45 € | 2,00 € |
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) | 706,24 € | - |
Die Benutzungsentgelte vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Rettungsmittel | Pauschalentgelt | Entgelt pro Beförderungs-Kilometer |
Rettungswagen (RTW) | 1.086,22 € | - |
Krankentransport | 98,50 € | 1,19 € (ab 16 km) |
Fernfahrten (ab 100 km) | 98,50 € | 2,00 € |
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) | 677,94 € | - |
Die Einsatzabrechnung
Nach dem Notfalleinsatz bzw. durchgeführten Krankentransport kümmert sich zeitnah unser Team der Einsatzabrechnung um die Erstellung der Leistungsbescheide.
Bei Patienten:innen, die gesetzlich versichert sind, erfolgt eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Bei Patient:innen, die privat versichert sind, werden von unserer Einsatzabrechnung die entsprechenden Leistungsbescheide per Post zugestellt.
Diese müssen dann mit einem Zahlungsziel von vier Wochen beglichen und bei der privaten Krankenkasse eingereicht werden.
Eine direkte Abrechnung mit Ihren Kostenträgern ist unsererseits nicht möglich.
FAQ zum Leistungsbescheid
Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an unser Team der Einsatzabrechnung.
FAQ zum Leistungsbescheid
Warum erhalte ich für einen Notfalleinsatz ggf. zwei Leistungsbescheide?
Einige Notfallsituationen erfordern neben dem Rettungswagen auch die Unterstützung durch das Notarzt-Team des Notarzteinsatzfahrzeuges. (mehr Informationen unter Unser Rettungsdienst)
Daher wird entsprechend der vereinbarten Benutzungsentgelte mit den Kostenträgern sowohl der Rettungswagen (RTW) als auch das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) abgerechnet, obwohl es sich nur um einen Notfalleinsatz gehandelt hat.
Bis wann habe ich den Leistungsbescheid zu zahlen?
Das Zahlungsziel beträgt vier Wochen nach Erhalt des Leistungsbescheides.
Kann das Zahlungsziel verlängert werden?
Aus besonderen Gründen kann das Zahlungsziel verlängert werden.
Hierzu setzen Sie sich bitte direkt mit unser Einsatzabrechnung in Verbindung.
Weitere Fragen?
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie gerne unser Team der Einsatzabrechnung.